Beerdigung - Ev.-luth. Christus-Gemeinde Spetzerfehn

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Beerdigung

Wissenswertes


Sterben und Tod

"...damit ihr nicht trauert wie die anderen,
die keine Hoffnung haben."

Der Apostel Paulus im Brief an die
Thessalonicher, Kapitel 4, Vers 13


Sterben und Tod - Die grössste Herausforderung unseres Lebens

Die Begegnung mit dem Tod lässt keinen Menschen unberührt. Beim Abschied von einem lieben Menschen, beim Verlust eines Angehörigen oder Freundes brechen Fragen auf, die im Alltag oft verdrängt werden.

Angesichts des Todes entsteht Betroffenheit, der sich kaum jemand entziehen kann. Deutlicher als sonst spüren wir: das Leben hat eine Grenze! Was bedeutet diese Grenze? Ist sie Abbruch, endgültiger Untergang, Zerstörung, oder ist sie Durchgang, Verwandlung, Neubeginn? Was wird mit dem Verstorbenen sein?

Die Religionen der Menschen haben verschiedene Antworten auf diese zentralen Fragen zu geben versucht. Welche Antwort gibt der christliche Glaube auf die Herausforderung des Todes?

Das Alte Testament ist lange Zeit sehr zurückhaltend mit seinen Aussagen über den Tod. Es lässt ihn in seiner Unbegreiflichkeit und Unfassbarkeit stehen, umfangen und getragen nur vom Glauben an den großen und allmächtigen Schöpfer. Aus diesem Glauben wächst mehr und mehr die Überzeugung: Gott ist uns treu auch über den Tod hinaus.

Die Schriften des Neuen Testaments stellen als große Hoffnung eine ganz neue Erfahrung in die Mitte: die Auferstehung des Menschen mit Leib und Seele. Tiefster Grund dieser Hoffnung ist Jesus Christus. Er ist den Weg des Menschen gegangen bis zum Tod. Gott aber, der Schöpfer und Herr des Lebens, hat ihn von den Toten auferweckt. Weil Jesus lebt, werden auch wir leben. Darum bekennen wir: „Wir glauben an die Auferstehung der Toten und an das ewige Leben.“

Wie wird es dort sein, im ewigen Leben?
Das Neue Testament spricht in diesem Zusammenhang vom himmlischen Hochzeitsmahl, von der Freude, ganz und für immer in der Nähe Gottes zu sein (vgl. 2. Korinther 5, 8). Es ist überzeugt: wir werden Gott schauen von Angesicht zu Angesicht und werden das Leben in Fülle haben.

Spricht das Neue Testament vom Ewigen Leben, dann meint es nicht, dass zusätzlich zum irdischen Leben noch einmal eine unvorstellbar lange Lebenszeit gegeben wird. Die Bibel meint das Wort „ewig“ nicht als Zeitbegriff, sondern als Qualitätsbegriff. „Ewiges Leben“ ist somit ein ganz anderes Leben, als wir es uns vorstellen können - ein Leben in höchster Qualität.

Der christliche Glaube verdrängt und verharmlost den Tod nicht. Der Tod bedeutet auch Schmerz, Trennung und Abschied. Doch im Glauben an Jesus Christus können wir darauf vertrauen, dass dies alles nicht das letzte Wort über uns haben wird.




Im Sterbefall

Tod und Sterben - kein schönes Thema! Umso hilfreicher sind vielleicht Hinweise, was in dieser Ausnahmesituation zu tun ist. Über folgende Schritte finden Sie hier eine erste Auskunft:

Jemand ist gestorben - was tun?
Was hat es mit dem „Einsargen“/“Einlegen“ auf sich?
Wie finden wir zu einem Termin für die Trauerfeier?
Wie läuft die Trauerfeier/Beisetzung ab?
Und wenn der/die Verstorbene nicht Mitglied der Kirche war?

Ist jemand zu Hause gestorben, sollte zunächst ein Arzt verständigt werden. Er wird baldmöglichst ins Haus kommen, um den Tod festzustellen. Ist der Tod im Krankenhaus eingetreten, wird der Tod dort festgestellt, die Angehörigen brauchen sich darum nicht zu kümmern.

Ist der Tod abzusehen, kann es sowohl für den/die Sterbende(n) wie für die Angehörigen eine große Hilfe sein, einen Seelsorger zu rufen. Wo es möglich ist, wird er auch beim Sterben dabei sein, wenn dies gewünscht ist.

Ist der Tod eingetreten und der Arzt verständigt, sollte man sich an einen Bestatter seines Vertrauens wenden, das kann durchaus telefonisch geschehen. Bei diesem Anruf wird der Bestatter mit den Angehörigen eine Uhrzeit abstimmen, zu der er ins Haus kommt. Bei diesem Besuch wird er nach persönlichen Papieren des/der Verstorbenen fragen (Stammbuch). Viele Fragen müssen geklärt werden: ist eine Erd- oder Feuerbestattung vorgesehen, welcher Sarg kommt in Frage, wann kann die Trauerfeier stattfinden, soll eine Traueranzeige in einer Tageszeitung erscheinen, werden zusätzlich Trauerkarten gebraucht usw.

Bei uns ist es in der Regel so, dass der Bestatter sich noch aus dem Trauerhaus beim Pfarramt meldet. Der Termin der Trauerfeier wird vom Pastor festgelegt, dies geschieht natürlich in enger Abstimmung mit den Angehörigen und dem Bestattungsunternehmen.
In unserer Gemeinde wird es oft so gehandhabt, dass die Nachbarn noch vor dem Bestatter informiert werden. Sie werden normalerweise gleich ins Trauerhaus kommen und ihre Hilfe anbieten, zum Beispiel beim so genannten „Nögen“ (also dem Benachrichtigen von Nachbarn
und Angehörigen über den Termin des Einsargens und der Trauerfeier).

Ist der Tod zu Hause eingetreten, wird möglicherweise schon bald der Zeitpunkt kommen, an dem der Leichnam in die Friedhofskapelle überführt wird. In unserer Gemeinde besteht die Möglichkeit, dass auf Wunsch der Angehörigen der Pastor dazukommt, wenn der/die Verstorbene aus dem Haus gebracht wird. Der Pastor hält dann am verschlossenen Sarg eine kurze Andacht und segnet den/die Verstorbene(n) aus.

Manche Angehörige empfinden es als große Hilfe, den Tod zu realisieren, wenn der/die Verstorbene nicht gleich aus dem Haus gebracht wird, sondern noch eine Weile im Haus verbleibt. Dies ist bis zu einem bestimmten Zeitraum ohne weiteres möglich. Auskunft darüber gibt der Mitarbeiter der Bestattungsfirma. Er gibt auch zuverlässige Auskunft in allen Fragen, die mit dem Grab zu tun haben und wird zu entsprechenden Ansprechpartnern vermitteln.

Sehr oft findet am Abend des Tages nach dem Eintreten des Todes das so genannte „Einsargen“ (auch "Einlegen" genannt) statt: Angehörige, Freunde und Nachbarn versammeln sich in der Friedhofskapelle, wo der Bestatter eine kurze Andacht hält. Die Versammelten singen zwei bis drei Lieder, ebenso wird ein Gebet gesprochen. Nach dieser Andacht besteht Gelegenheit, an den aufgebahrten, geöffneten Sarg zu treten. Das muss jedoch keiner! Wer das nicht möchte, kann einfach durch den Haupteingang nach draußen gehen.

Viele Angehörige äußern vor dem Einsargen Vorbehalte gegenüber diesem Brauch. Oft aber stellen sie im Nachhinein fest, dass gerade diese erste Begegnung mit dem aufgebahrten Verstorbenen ihnen geholfen hat, die Tatsache des Todes anzuerkennen.

Normalerweise findet am dritten oder vierten Tag nach Eintritt des Todes die Trauerfeier mit anschließender Beisetzung statt. Um diese Trauerfeier angemessen vorzubereiten, kommt der Pastor zu einem vereinbarten Termin zu einem Trauergespräch ins Trauerhaus. Dabei werden alle Fragen im Zusammenhang mit der Beerdigung in Ruhe angesprochen.


In unserer Gemeinde ist die Trauerfeier entweder direkt in der Christus-Kirche oder aber in der Friedhofskapelle an der Jadestraße. Die Trauerfeier ist ein öffentlicher Gottesdienst, zu dem die Kirchengemeinde (durch Läuten) einlädt und nicht etwa eine „Privatandacht“ der Trauerfamilie.

Der verschlossene, mit Blumen geschmückte Sarg steht dabei am Kopfende des Raumes, die nächsten Angehörigen nehmen in den ersten Reihen Platz.

Innerhalb der Trauerfeier singt die versammelte Gemeinde drei Lieder, die auch gerne von der Trauerfamilie ausgesucht werden können. Der Pastor wird in seiner Predigt versuchen, das Evangelium von Jesus Christus mit dem Leben des/der Verstorbenen in Verbindung zu bringen. Die Traueransprache besteht also nicht nur aus dem Lebenslauf im engeren Sinne. Angaben zur Person des/der Verstorbenen werden vielmehr in die Predigt des Wortes Gottes in geeigneter Weise aufgenommen.

Nach der Trauerfeier in der Kirche/Kapelle steht dann der Gang zum Friedhof bevor. Bei uns ist es in den meisten Nachbarschaften üblich, dass der Sarg von sechs Nachbarn zum Grab getragen wird. Dabei sind in der Regel die beiden nächsten Nachbarn zu jeder Seite ausgenommen, weil sie für andere Aufgaben bereitstehen. Wer sich daran nicht beteiligen will, muss im Normalfall eine Ersatzperson stellen (das kann auch ein Mitarbeiter der Bestattungsfirma sein). Beschrieben ist hier der althergebrachte Ablauf; wenn im konkreten Fall davon abgewichen werden soll, ist das eine Sache der Vereinbarung.

Auf dem Friedhof werden Worte aus der Bibel verlesen und gemeinsam das „Vater unser“ gesprochen. Nach diesem Gebet singt die versammelte Trauergemeinde zwei Strophen des Liedes „Harre meine Seele“ und bekommt dann den Segen zugesprochen.

Eine Besonderheit in unserer Gemeinde besteht darin, dass der Sarg nicht während der Beisetzung ins Grab gesenkt wird, sondern zunächst stehen bleibt, bis die Trauerfamilie und alle Trauergäste den Friedhof verlassen haben.

Oft wird im Anschluss an die Trauerfeier/Beisetzung eine Teetafel angeboten. Dies ist grundsätzlich auch in Räumen unserer Kirchengemeinde möglich, wenn diese nicht durch andere Gemeindeveranstaltungen schon belegt sind.

Der so genannte Trauersonntag ist normalerweise am Sonntag nach der Trauerfeier: im Gottesdienst wird dann des/der Verstorbenen gedacht und für die Trauernden gebetet. Dazu ist die Trauerfamilie mit ihren Freunden und Nachbarn herzlich eingeladen.

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Ein Problem ergibt sich manchmal dadurch, dass jemand verstorben ist, der nicht (mehr) Mitglied der Kirche gewesen ist. Der Respekt vor der Entscheidung dieses Menschen, der Kirche nicht mehr anzugehören verbietet es dem Pastor, trotz des Kirchenaustrittes eine kirchliche Trauerfeier zu gestalten. Natürlich wird er den Angehörigen zur Seite stehen, wenn sie es wünschen! Sollte die Trauerfamilie für den eigenen Trost nicht auf eine Andacht verzichten wollen, würde der Pastor im Anschluss an die Beisetzung zu einer Trostandacht in die Kirche einladen. Dabei würde er deutlich machen, dass der/die Verstorbene nicht Mitglied der Kirche war und darum auch nicht kirchlich bestattet werden kann, dass aber die Angehörigen eine Andacht zum Trost für sich erbeten haben. An der Handlung auf dem Friedhof wird der Pastor in der Regel gar nicht, eventuell als „Privatmensch“, also ohne Amtskleidung, beteiligt sein. Eine solche Form der seelsorglichen Begleitung erfordert auf jeden Fall eine intensive Vorbereitung im engen Kontakt zwischen der Trauerfamilie und dem Pastor.




Friedhöfe

Möchten Sie ein Grab kaufen oder ein Grab freigeben? Dann sind die jeweiligen Vorsitzenden unserer drei Friedhofsgemeinschaften die richtigen Ansprechpartner. Beim Friedhof Wiesmoor-Poller handelt es sich um einen kommunalen Friedhof. Das heißt, dass hier keine Gemeinschaft, sondern die Stadt Wiesmoor zuständig ist.

Im akuten Sterbefall können Sie sich an Ihren Bestatter wenden - der wird alles erforderliche mit der Friedhofsgemeinschaft in die Wege leiten.

Nachfolgend finden Sie die Ansprechpartner der Friedhofsgemeinschaften und des kommunalen Friedhofs Poller:


Friedhofsgemeinschaft I                                             Johannes Fahrenholz
Friedhof Im Unterende Nord                                            Telefon: 04943 /
3174

Friedhofsgemeinschaft II                                            Arthur Hagen
Friedhof Ecke Hauptwieke Nord/Norderwieke Nord             Telefon: 04943 / 2655

Friedhofsgemeinschaft III                                          Jens Schoon
Friedhof bei der Kirche                                                    Telefon: 04946 /
991959

Friedhof Poller                                                            Friedhelm Trauernicht
                                                                                    Telefon: 04944 / 1376

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